Rückverteilung der CO2-Abgabe
Die CO2-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert. Sie soll den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen fördern.
Der Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe, der von den Unternehmen (Arbeitgeber) geleistet wurde, wird gesamthaft an die Unternehmen (Arbeitgeber) zurückverteilt (abzüglich Verwaltungskosten). Die Rückverteilung erfolgt durch die AHV-IV-FAK-Anstalten im Auftrag des Amtes für Umweltschutz jeweils zwei Jahre im Nachhinein.
Im Jahr 2010 erhalten die Arbeitgeber CHF 0.21 pro CHF 1'000 abgerechnete AHV-Lohnsumme. Massgebend ist dabei die vom Arbeitgeber abgerechnete AHV-pflichtige Lohnsumme des Jahres 2008 (erhoben am Stichtag 31.10.2009). Nachträglich korrigierte Lohnsummen (z.B. aus Arbeitgeberkontrollen) werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen von dieser Rückverteilung sind Arbeitgeber, die auf entsprechenden Antrag hin von der CO2-Abgabe befreit wurden.
Der Anteil aus der Verteilung der CO2-Abgabe wird den einzelnen Unternehmen schriftlich mitgeteilt. Der Betrag wird grundsätzlich verrechnet (mit der Beitragsrechnung der AHV-IV-FAK-Anstalten) oder auf die nächste Rechnung vorgetragen. In Ausnahmefällen (wenn keine Verrechnung oder Gutschrift möglich ist), kann es auch zu einer Auszahlung kommen.