Lohnzuschuss
Mit dem Lohnzuschuss wird die berufliche Eingliederung von Personen angestrebt, die zum Teil noch arbeitsfähig sind.
Der Lohnzuschuss ist bei einem IV-Grad von mindestens 40% möglich. Der Lohnzuschuss wird an den Arbeitgeber ausgerichtet und ermöglicht es den entsprechenden Unternehmen, den betriebsüblichen, für eine bestimmte Stelle vorgesehenen Lohn auszuzahlen, auch wenn die behinderte Person nicht dieselbe Arbeitsleistung erbringen kann wie eine nicht behinderte Person.