Die Familienzulagen sind mittels besonderem Anmeldeformular geltend zu machen, das bei der Familienausgleichskasse, bei den Gemeindekassen oder beim Arbeitgeber bezogen werden kann.
Die Anmeldung ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Familienausgleichskasse einzureichen.
Die Nachforderung nicht bezogener Familienzulagen ist auf die letzten fünf Jahre vor der schriftlichen Geltendmachung des Anspruches beschränkt.