Kinderrente AHV
Der Anspruch auf Kinderrente zur Altersrente besteht
- allgemein bis zur Vollendung des 18. Altersjahres des Kindes.
- für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 20. Altersjahr.