Datenaustausch mit Pensionskassen
Die Liechtensteinischen AHV-IV-FAK-Anstalten (AHV) und die liechtensteinischen Träger der obligatorischen betrieblichen Vorsorge (Pensionskassen) verwalten und bearbeiten sich zum Teil überschneidende Daten ihrer Kunden (bspw. Adressen oder Lebensbescheinigungen). Durch eine standardisierte Datenbekanntgabe seitens der AHV an die Pensionskassen wird angestrebt, unnötige Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
Hauptsächlich geht es darum, dass bei gemeinsamen Kunden von AHV und Pensionskassen lediglich die AHV routinemässig Lebenskontrollen vornimmt. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die gemeinsamen Kunden für zwei verschiedene Stellen identische Lebensbescheinigungen vorlegen müssen.
Die entsprechende "Vollzugspraxis zur standardisierten Datenbekanntgabe (Mutationen) der AHV-IV-FAK-Anstalten an obligatorische Träger der betrieblichen Vorsorge" ist mit der liechtensteinischen Datenschutzstelle abgestimmt. Im Anhang zur Vollzugspraxis sind jene Pensionskassen aufgelistet, die der Vollzugspraxis beigetreten sind.
- Vollzugspraxis - Standardisierte Datenbekanntgabe der AHV an Pensionskassen (PDF in neuem Fenster , 1 MB )
- Aufwandsvergütung - standardisierte Datenbekanntgabe der AHV an Pensionskassen (2017-01-01).pdf (PDF in neuem Fenster , 80 KB )
- Der Datenbekanntgabe beigetretene Pensionskassen (PDF in neuem Fenster , 42 KB )