Allgemeines

Leistungen der AHV

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) richtet folgende Leistungen aus:

  • Altersrente
    • Kinderrente zur Altersrente
  • Hinterlassenenrente
    • Verwitwetenrente
    • Waisenrente
  • Hilfsmittel

Die Zusatzrente für die Ehefrau wurde per 01.01.1997 schrittweise abgeschafft. Männer des Jahrgangs 1944 und älter können gemäss einer Übergangsregelung noch eine Zusatzrente für die Ehefrau beanspruchen.

Weihnachtsgeld

Wer im Dezember eines Jahres eine Rente der AHV bezieht, erhält als zusätzlichen Rententeil alljährlich eine Zahlung in der Höhe der im Dezember zustehenden Rente.

Mindestbeitragsdauer

Damit ein Anspruch auf eine Rente der AHV besteht, muss eine Person während mindestens eines Jahres Beiträge an die AHV entrichtet haben.