Teuerungsanpassung

Die AHV- und IV-Renten werden auf Januar 2025 hin erhöht

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. November 2024 die Renten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung per 1. Januar 2025 um 2.9 Prozent erhöht.

Anlässlich der Landtagssitzung vom 4. November 2022 wurde die Rückkehr zum Mischindex beschlossen. Mit der Umstellung der Rentenanpassung von der Preisentwicklung zum Mischindex (Lohn- und Preisentwicklung) wurde auch der Stand des Mischindexes auf das schweizerische Niveau angepasst. Entsprechend wurden die Leistungen per 1. Januar 2023 erhöht.

Die Renten werden entsprechend dem bisher gültigen Rentenindex von 222.7 Punkten auf neu 229.1 Punkten angepasst. Die Minimalrente erhöht sich damit von bisher 1'190 Franken auf 1'224.50 Franken. In der langjährigen Praxis wird dieser Mindestbetrag jeweils auf fünf Franken gerundet, weshalb die Mindestrente ab dem 1. Januar 2025 1'225 Franken und die Maximalrente 2'450 Franken beträgt.

Dieser Eckwert der monatlichen Mindestrente (x 13) entspricht ab Januar 2025 einem Rentenindex von 229.1 Punkten. Dies ist der Mittelwert aus den folgenden zwei Komponenten: 

  1.  203.7 Punkten für die Preisentwicklung, entsprechend einem Stand des schweizerischen Landesindexes der Konsumentenpreise von 212.1 Punkten (September 1977 = 100);

  2.  254.5 Punkten für die Lohnentwicklung, entsprechend einem Stand des schweizerischen Nominallohnindexes von 2555 Punkten (Juni 1939 = 100).

Sie finden die Publikationen zu den jeweiligen Indexen auf www.llv.li.