Aussetzen der Rentenzahlung
Ein Versicherter kann auf die laufende IV-Rente ganz oder teilweise verzichten (bspw. um einen beruflichen Wiedereinstieg zu versuchen). Die stillgelegte Rente kann auf Antrag sofort wieder ausgerichtet werden (die Wiederausrichtung der Rente muss binnen 3 Jahren verlangt werden).