Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Liechtensteinische AHV-IV-FAK ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGlG), LGBl. 2022 Nr. 101, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ahv.li.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Formulare | AHV - IV - FAK (unverhältnismässige Belastung)

Online-Beitragsrechner (unverhältnismässige Belastung)

Die Formulare und der Online Beitragsrechner auf unserer Website erfüllen nicht die Bestimmungen für Barrierefreiheit. Für diese werden Ausnahmen aufgrund von unverhältnismässiger Belastung nach Art. 21a BGlG (vgl. auch Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102) vorübergehend geltend gemacht.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.09.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.09.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Website auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Die IT der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK ist zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen.

Melden Sie sich per E-Mail unter ahvahvli bei uns. Geben Sei bitte als Beterff "Digitale Barrierefreiheit" an. Wir werden Ihre Anliegen bearbeiten und Ihnen innerhalb der gesetzlichen Frist eine Rückmeldung geben.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website gestellt. Falls dabei innerhalb der gesetzlich definierten Frist von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Stelle beim Amt für Soziale Dienste (Durchsetzungsstelle) wenden. Die Durchsetzungsstelle wird, wenn die Beschwerde berechtigt ist, Handlungsempfehlungen aussprechen und Massnahmen vorschlagen.

Amt für Soziale Dienste
Postplatz 2
9494 Schaan
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