Rentenhöhe
Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung betragen für Versicherte mit vollständiger Beitragsdauer und deren Hinterlassene je nach dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen:
Rentenposten | monatlicher Mindestbetrag (in CHF) | monatlicher Höchstbetrag (in CHF) |
---|---|---|
Altersrente | 1'225 | 2'450 |
Witwenrente / Witwerrente | 980 | 1'960 |
Waisenrente | 490 | 980 |
Kinderrente | 490 | 490 |
Der Betrag der einzelnen Rentenarten leitet sich von der Höhe der Altersrente ab.
So beträgt die Witwen- und Witwerrente 80% und die Waisenrente 40% der entsprechenden Altersrente.
Die Kinderrente beträgt 40% des Mindestbetrages der für die Rente des Vaters oder der Mutter (Stammrente) anwendbaren Rentenskala.
Verwitwete Personen, die eine Altersrente oder Invalidenrente der Liechtensteinischen AHV/IV beziehen, erhalten je nach Höhe der bisherigen Rente einen sogenannten Verwitwetenzuschlag von bis zu 20% ihrer Rente.
- Rententabelle "Vollrente" (Rentenskala 43) (PDF in neuem Fenster , 15 KB ) gilt bis 31.12.2017
- Rententabelle "Vollrente" (Rentenskala 44) (PDF in neuem Fenster , 187 KB ) gilt bis 31.12.2022
- Rententabelle "Vollrente" (Rentenskala 44) (PDF in neuem Fenster , 188 KB ) gilt ab 01.01.2023
- Rententabelle "Vollrente" (Rentenskala 44) (PDF in neuem Fenster , 187 KB ) gilt ab 01.01.2025