Rentenhöhe

Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung betragen für Versicherte mit vollständiger Beitragsdauer und deren Hinterlassene je nach dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen:

Rentenhöhe der AHV

Rentenposten

monatlicher Mindestbetrag (in CHF)

monatlicher Höchstbetrag (in CHF)

Altersrente

1'225

2'450

Witwenrente / Witwerrente

980

1'960

Waisenrente

490

980

Kinderrente

490

490

Der Betrag der einzelnen Rentenarten leitet sich von der Höhe der Altersrente ab.

So beträgt die Witwen- und Witwerrente 80% und die Waisenrente 40% der entsprechenden Altersrente.

Die Kinderrente beträgt 40% des Mindestbetrages der für die Rente des Vaters oder der Mutter (Stammrente) anwendbaren Rentenskala.

Verwitwete Personen, die eine Altersrente oder Invalidenrente der Liechtensteinischen AHV/IV beziehen, erhalten je nach Höhe der bisherigen Rente einen sogenannten Verwitwetenzuschlag von bis zu 20% ihrer Rente.