Berufliche Massnahmen
Die berufliche Eingliederung behinderter Personen ist ein zentrales Ziel der IV, deshalb erbringt sie auf diesem Gebiet umfangreiche Leistungen:
- Berufsberatung für Versicherte, die infolge Invalidität in der Berufswahl oder in der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit behindert sind;
- Deckung invaliditätsbedingter Mehrkosten bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung, der Weiterausbildung oder der Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte;
- Umschulung auf eine neue Erwerbstätigkeit, wenn sie infolge Invalidität notwendig ist;
- Wiedereinschulung in den bisherigen Beruf;
- Arbeitsvermittlung;
- Arbeitsversuche zur Abklärung der Arbeitsfähigkeit, die sowohl bei spezialisierten Abklärungsstellen und Institutionen mit geschützten Arbeitsplätzen als auch bei Unternehmen der privaten Wirtschaft und bei der öffentlichen Verwaltung möglich sind;
- Kapitalhilfe unter besonderen Bedingungen zur Aufnahme oder zum Ausbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie zur Finanzierung von invaliditätsbedingten betrieblichen Umstellungen.