Hilfsmittel und Hilfsgeräte
Bezüger von Ergänzungsleistungen haben Anspruch auf die Vergütung der Anschaffungskosten oder auf die leihweise Abgabe von bestimmten Hilfsmitteln, Pflegehilfsgeräten und Behandlungsgeräten:
Hilfsmittel:
- Orthesen
- Starbrillen oder Kontaktlinsen nach Staroperationen
- Hilfsmittel für Blinde und hochgradig Sehschwache
- Hilfsmittel für den Kontakt mit der Umwelt
Pflegehilfsgeräte und Behandlungsgeräte:
- Atmungsapparate bei Ateminsuffizienz
- Inhalationsapparate
- Automatische Zusätze zu Sanitätereinrichtungen
- Krankenheber
- Elektrobetten
- Nachtstühle
- Coxarthrosestühle
- Aufzugständer (Bettgalgen)
Ein Anspruch der Vergütung der Kosten besteht nur im Rahmen der verfügbaren Quote und soweit die Hilfsmittel nicht aufgrund der Bestimmungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung oder der Invalidenversicherung abgegeben oder finanziert werden.