Hilfsmittel und Hilfsgeräte

Bezüger von Ergänzungsleistungen haben Anspruch auf die Vergütung der Anschaffungskosten oder auf die leihweise Abgabe von bestimmten Hilfsmitteln, Pflegehilfsgeräten und Behandlungsgeräten:

Hilfsmittel:

  • Orthesen
  • Starbrillen oder Kontaktlinsen nach Staroperationen
  • Hilfsmittel für Blinde und hochgradig Sehschwache
  • Hilfsmittel für den Kontakt mit der Umwelt

Pflegehilfsgeräte und Behandlungsgeräte:

  • Atmungsapparate bei Ateminsuffizienz
  • Inhalationsapparate
  • Automatische Zusätze zu Sanitätereinrichtungen
  • Krankenheber
  • Elektrobetten
  • Nachtstühle
  • Coxarthrosestühle
  • Aufzugständer (Bettgalgen)

Ein Anspruch der Vergütung der Kosten besteht nur im Rahmen der verfügbaren Quote und soweit die Hilfsmittel nicht aufgrund der Bestimmungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung oder der Invalidenversicherung abgegeben oder finanziert werden.