Beitragssätze ALV (gültig ab 01.01.2011)

Beitragssätze ALV

Arbeitnehmer/in (in %)

Arbeitgeber/in (in %)

Total (in %)

Hinweis

0,5

0,5

1,0

max. 1'260 CHF

Bis zur Grenze von 126'000 CHF Jahreslohn macht der Beitrag an die ALV 1% des Jahreslohnes oder höchstens 1'260 CHF aus. Arbeitgebende und Arbeitnehmende tragen je die Hälfte der Beiträge. Keine Beiträge werden erhoben auf Lohnteilen über 126'000 CHF. Die Begrenzung der Beitragshöhe gilt für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.

Unterjährige Beschäftigung

Für eine Person, die weniger als ein Jahr beschäftigt war, ist für das Berechnen der ALV-Beiträge zuerst die Höchstgrenze des beitragspflichtigen Lohnes zu ermitteln. Dazu ist der Jahreshöchstbetrag auf die Anzahl Kalendertage umzurechnen.

Die Anzahl Beschäftigungstage wird aufgrund der Ein- und Austrittstage berechnet, wobei Samstage und Sonntage mitzurechnen und pro ganzem Monat 30 Tage anzurechnen sind.

Grenzwerte

Höchstgrenze

Betrag (in CHF)

Hinweis

jährliche Höchstgrenze

126'000

unterjährige Höchstgrenze

350

Pro Tag (× Anzahl Tage)