Geschichte der Invalidenversicherung
Bei der IV sind grundsätzlich die gleichen Personen obligatorisch versichert wie bei der AHV: alle in Liechtenstein erwerbstätigen Personen und alle in Liechtenstein wohnhaften nichterwerbstätigen Personen an.
Die wichtigsten Leistungen der IV sind Eingliederungsmassnahmen (Umschulungen, Hilfsmittel usw.) und Renten. Es gilt der Grundsatz „Eingliederung vor Rente“.
Auch hier gilt wie bei der AHV das Drei-Säulen-System mit der IV als 1. Säule (Basis-Deckung). Hinzu kommen die 2. Säule (obligatorische berufliche Vorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pensionskasse des Arbeitgebers) und die 3. Säule (freiwillige Vorsorge).
Schon kurze Zeit nach Inkrafttreten der Liechtensteinischen AHV wird die Forderung nach Schaffung einer Invalidenversicherung aufgegriffen. Die Regierung bildet eine Kommission und gibt ihr den Auftrag, die schweizerische Gesetzesvorlage auf die liechtensteinischen Verhältnisse umzuarbeiten. Der Entwurf wird von der Regierung mit Bericht und Antrag an den Landtag weitergeleitet und mit nur kleinen Änderungen einstimmig verabschiedet.
Das Gesetz über die Invalidenversicherung tritt am 1. Januar 1960 in Kraft.
Eine entscheidende Verbesserung für minderbemittelte Rentner mit Wohnsitz in Liechtenstein brachte das Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, welches den Rentnern ein bestimmtes Mindesteinkommen garantierte.
Einen ersten Schritt im Hinblick auf existenzsichernde Renten bedeuteten die Rentenerhöhungen anfangs der 60er Jahre. Eine weitere Verbesserung erfolgte in den 70er Jahren, als man 1973 und 1975 die Renten in zwei Stufen mehr als verdoppelte.
Im Jahre 1992 wurde Weihnachtsgeld eingeführt, und zwar zunächst in Höhe einer zusätzlichen Zahlung von 25% zur Dezemberrente. 1994 wurde das Weihnachtsgeld auf 50% und 1998 auf 100% der Dezemberrente erhöht.
Mit der Gesetzesrevision "Gleichberechtigung von Mann und Frau in der AHV" wurde durch den Übergang vom Ehepaarrenten- zum Individualrentensystem ein bedeutender Systemwechsel vollzogen.
Im Jahre 2001 wurden die bestehenden Massnahmen zur beruflichen Eingliederung behinderter Personen weiter verbessert (subventionierte Arbeitsversuche; Lohnzuschüsse an Betriebe, welche Behinderte beschäftigen; usw.).
Nachdem zuvor die Versicherungsbeiträge erhöht worden waren, beschloss der Landtag mit Wirkung ab 2007 auch auf der Ausgabenseite eine Konsolidierung (hauptsächlich durch Korrektur der Beträge der Zusatzrenten für Kinder von invaliden Personen). Ausserdem wurde das System der Früherfassung möglicher Invaliditätsfälle eingeführt.
Kollektive Leistungen (IV-Subventionen an Behindertenorganisationen und Sonderschulung, Baubeiträge an Wohnheime, usw.) werden aus dem IV-Gesetz herausgelöst und nach Ablauf von Übergangsfristen den Staat zur weiteren Ausrichtung übertragen.