Zusatzrente

Für Männer des Jahrgangs 1944 und älter besteht Anspruch auf eine Zusatzrente für die Ehefrau, wenn die Ehefrau im Jahr 1954 oder früher geboren wurde und selber noch nicht rentenberechtigt ist.

Die Zusatzrente ist abhängig vom Geburtsjahr des Mannes:

Höhe der Zusatzrente

Geburtszeitraum des Mannes

Höhe der Zusatzrente für die Ehefrau (in % der Altersrente)

01.01.1933 bis 31.12.1934

35

01.01.1935 bis 31.12.1936

30

01.01.1937 bis 31.12.1938

25

01.01.1939 bis 31.12.1940

20

01.01.1941 bis 31.12.1942

15

01.01.1943 bis 31.12.1944

10

Beispiel

Wenn ein Mann des Jahrgangs 1940 Altersrentner wird, erhält er für seine mehr als 55 Jahre alte Frau eine Zusatzrente von 20% seiner Altersrente.

Diese Zusatzrente von 20% wird solange ausgerichtet, bis die Frau einen eigenen Rentenanspruch erwirbt (Altersrente, Witwenrente oder IV-Rente).