Medizinische Massnahmen

Für Kinder mit einem speziellen Geburtsgebrechen sind besondere medizinische Massnahmen möglich. (Diese sind nicht im IV-Gesetz geregelt, sondern im Gesetz über Ergänzungs-leistungen und werden verwaltungsmässig von der IV abgewickelt). Finanziert werden die zur Behandlung des Geburtsgebrechens notwendigen medizinischen Leistungen. Die als Geburtsgebrechen anerkannten Leiden sind in einer von der Regierung genehmigten Liste aufgeführt, die bei der IV bezogen werden kann.

Kontakt

Beratung für Eltern und Familien betreffend IV Leistungen bei Geburtsgebrechen:

Michaela Grimm 

Sachbearbeiterin IV / Abklärungsperson 

Tel +423 / 238 16 18
Fax +423 / 238 16 00
E-Mail michaela.grimmahvli 

 

Fragen zu Rechnungen und Spesen:

Michael Socchi 

Sachbearbeiter IV 

Tel +423 / 238 16 30
Fax +423 / 238 16 00
E-Mail michael.socchi@ahv.li