Merkblätter

1. BE Zusatzmerkblätter (extern)

Grenzüberschreitende Telearbeit:

Bitte beachten Sie, dass für die Bewilligung von grenzüberschreitender Telearbeit (Homeoffice) im Ausmass von 25 bis weniger als 50% der Arbeitszeit das Amt für Gesundheit zuständig ist. Den Link zu weiteren Informationen und ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier (Link: Rahmenvereinbarung für grenzüberschreitende Telearbeit (Homeoffice).

Bei Telearbeit (Homeoffice) unter 25% ist dies dem zuständigen Träger im Wohnsitzstaat zu melden. Ein Antrag auf Ausstellung einer PD A1 Bescheinigung für Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein ist bei den AHV-IV-FAK Anstalten zu stellen. Grenzgänger/innen müssen den Antrag direkt beim Sozialversicherungsträgern ihres Wohnsitzstaates stellen.


Zuständige Träger im Wohnsitzstaat

Schweiz

www.ahv-iv.ch > Kontakte

Österreich

www.sozialversicherung.at > Kontakt

Deutschland

www.dvka.de > Die DVKA > So erreichen Sie uns


FMA Wegleitung über die betriebliche Personalvorsorge
Bitte beachten Sie das Dokument "Wegleitung: Betriebliche Personalvorsorge" unter dem Punkt "Wegleitungen".


Spesenreglemente
Bitte beachten Sie das Dokument "Muster Spesenreglement". Geben Sie dazu bitte im Suchfeld das Wort "spesen" ein und wählen Sie den entsprechenden Suchtreffer aus.


Merkblatt und Leitfaden über die Lohnabrechnungen bei geringen Löhnen
Bitte beachten Sie das "Merkblatt Lohnabrechnung (.pdf)" das Merkblatt erläutert die Handhabung der Lohnabrechnung bei Teilzeitarbeit, bei geringen Löhnen und/oder bei gelegentlichen Erwerbstätigkeiten. Das Merkblatt verschafft lediglich einen allgemeinen Überblick. Für die Regelung einzelner Fälle sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.

Zudem wird ein Muster für eine Lohnabrechnung zur Verfügung gestellt, um die Abrechnung in der Praxis zu erleichtern.