Allgemeines
Diese Seiten beschreiben die Beiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Versicherten an die folgenden Zweige der sozialen Sicherheit:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- FAK (Familienausgleichskasse)
- ALV (Arbeitslosenversicherung)
Zu beachten ist: Das Beitragsinkasso für die ALV wird ab 2011 durch die AHV durchgeführt. ALV-Beiträge für die Jahre 2010 und früher werden jedoch von der ALV (Amt für Volkswirtschaft) in Rechnung gestellt.
Zur Deckung der VK (Verwaltungskosten) erheben die AHV-IV-FAK-Anstalten zusätzlich auf die AHV-IV-FAK-Beiträge auch einen Verwaltungskostenbeitrag.