AHV-Newsletter 2011-04: Sanierung Staatshaushalt / Sicherung der AHV
Die Regierung hat einen wichtigen Bericht und Antrag an den Landtag verabschiedet. Sie finden ihn unter der Nr. 61/2011 auf der Webseite der Landesverwaltung. Die Berichterstattung in den Printmedien können Sie auf unserem Pressespiegel fortlaufend abrufen.
Für die Sanierung des Staatshaushalts schlägt die Regierung vor:
- Kürzung des Staatsbeitrags an die AHV (ab 2015).
Für die Kompensation der durch die Kürzung des Staatsbeitrags der AHV entgehende Einnahmen und für die langfristige Sicherung der AHV schlägt die Regierung vor:
- Einführung von versicherungsmathematischen Kürzungssätzen beim AHV-Rentenvorbezug;
- Teuerungsanpassung der Renten anhand des Preisindexes anstelle des Mischindexes;
- Verlagerung von Beitragseinnahmen der Familienausgleichskasse (FAK) zur AHV.
Die neuen Kürzungssätze beim Rentenvorbezug würden gemäss dem aktuellen Regierungsvorschlag wie folgt aussehen:
Vorbezugsdauer | Jahrgänge 1955 und älter (bisherige Kürzungssätze) | Jahrgänge 1956 und jünger (neue Kürzungssätze) |
---|---|---|
1 Jahr (Vorbezug ab Alter 63) | 3.0% | 5.5% |
2 Jahre (Vorbezug ab Alter 62) | 7.0% | 10.6% |
3 Jahre (Vorbezug ab Alter 61) | 11.5% | 15.2% |
4 Jahre (Vorbezug ab Alter 60) | 16.5% | 19.5% |
Es handelt sich bei diesem Stand der Dinge um einen Vorschlag der Regierung an den Landtag. Der Landtag wird diesen Vorschlag prüfen. Die 1. Lesung im Landtag könnte bereits Ende Juni 2011 stattfinden (in der Sitzung vom 28./29.30. Juni 2011).