AHV-Newsletter 2011-03: Rückverteilung der CO2-Abgabe
Die nächste Rückverteilungsrunde der CO2-Abgabe ist für Ende Juni/Anfang Juli 2011 vorgesehen. Der Verteilungsfaktor im 2011 ist CHF 0.27 pro CHF 1'000.- der vom Arbeitgeber für 2009 abgerechneten Lohnsumme (0.027% der Lohnsumme). Die AHV ist vom Gesetzgeber zusätzlich zur Durchführung ihrer Kernaufgaben auch mit der Umverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft betraut worden. Die CO2-Abgabe ist grundsätzlich als Lenkungsabgabe konzipiert: sie soll den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen fördern. Ein Teil der Einnahmen wird an die Wirtschaft rückverteilt. Die Rückverteilung erfolgt im Auftrag des Amtes für Umweltschutz (AUS) durch die AHV jeweils zwei Jahre im Nachhinein an die einzelnen Arbeitgeber. Sie finden weitere Einzelheiten auf unserer Homepage im Abschnitt „Beiträge“ (Kapitel CO2-Abgabe) und in der dort auch angegebenen Vollzugspraxis. Die Arbeitgeber werden ausserdem mit individuellen Schreiben detailliert informiert.
Kontakt zur AHV: Umfassende Informationen zu Beiträgen und Leistungen der AHV-IV-FAK finden Sie auf unserer Website. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Fachleute gerne. Sie können ganz allgemein an uns gelangen (Tel. 00423 / 238 16 16 oder ahvahvli) oder auch ganz gezielt eine individuelle Situation besprechen. Wir stehen Ihnen zur Verfügung. Sie finden auf unserer Homepage die Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen und die Telefonnummern/E-Mail-Adressen der Ansprechpartner.