AHV-Newsletter 2011-07: Überweisung von Leistungen (inkl. FAK)
Wussten Sie schon, dass Leistungen der AHV, IV und FAK auch auf Post- oder Bankkonti ausbezahlt werden können?
Die von den AHV-IV-FAK-Anstalten im Mai 2011 bei Arbeitgebern durchgeführte Kundenumfrage zeigt unter anderem, dass bei einzelnen Arbeitgebern die Möglichkeit der bargeldlosen Auszahlung von Familienzulagen nicht bekannt ist.
Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass Auszahlungen der AHV, der IV und eben auch der FAK an die Wohnanschrift (Barauszahlung mit der Post) oder auf ein Bank- oder Postkonto erfolgen können. Ein Grossteil unserer Zahlungen erfolgt heute bargeldlos auf Konti, allerdings richten wir etliche Leistungen noch an die Wohnanschrift aus. Barauszahlungen sind im Vergleich zu Überweisungen auf ein Konto kostenintensiv. Auch bei der FAK ist es am effizientesten, wenn die Auszahlungen unbar (also auf ein Bank- oder Postkonto) erfolgen können.
Wenn jemand FAK-Anspruch wegen eines Arbeitsverhältnisses in Liechtenstein hat, erfolgen die Auszahlungen in der Regel an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber leitet die Familienzulagen mit dem Lohn an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer weiter. Auch dieser Modus hat im Ablauf für die AHV-IV-FAK-Anstalten grosse Vorteile (Ein- und Austritte werden auf diese Weise zeitnah gemeldet und Zuvielbezug kann vermieden werden).
Auch bei solchen Zahlungen der FAK an den Arbeitgeber hat die bargeldlose Überweisung natürlich grosse Vorteile. Die FAK ist bereits im Jahre 2007 mit einem entsprechenden Rundschreiben an ihre Kunden gelangt. Die Möglichkeit der bargeldlosen Überweisung von FAK-Leistungen scheint aber nicht durchgehend bekannt zu sein.
Falls jemand eine Änderung des Auszahlungsmodus wünscht oder Rückfragen hat, so stehen die AHV-IV-FAK-Anstalten gerne zur Verfügung.