Rentenanpassung 2009

Rentenanpassung 2009

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18.11.2008 beschlossen, verschiedene Leistungen der AHV-IV-FAK-Anstalten per 01.01.2009 an die Teuerung anzupassen.

Der „Eckwert“ der so genannten Mindestrente (bei lückenloser Beitragsdauer) wird um ca. 3.2 % von bisher CHF 1'105.- monatlich auf CHF 1'140.- monatlich erhöht.

Von der Erhöhung der Mindestrente leiten sich auch die weiteren Anpassungen ab (z.T. durch Automatismus, z.T. Verordnungsanpassung):
Hilflosenentschädigungen, Einkommensgrenzen (Lebensbedarf) bei den einkommensabhängigen Ergänzungsleistungen, Blindenbeihilfen und weitere Leistungen.

Die wichtigsten Leistungsbeiträge (pro Monat in CHF)
LeistungsartBezeichnungBetrag
2007 und 2008 
Betrag
ab 2009
Rente
(lückenlose Beitragsdauer)
Mindestbetrag1'105.-1'140.-
Höchstbetrag2'210.-2'280.-
Hilflosenentschädigungschwer884.-912.-
mittel663.-684.-
leicht442.-456.-

Ergänzungsleistung

(allg. Lebensbedarf,
auf 1/12 umgerechnet)

allein stehende Person1'583.-1'634.-
Familie2'375.-2'451.-
Waisen792.-817.-
Blindenbeihilfenvollblind616.-636.-
praktisch blind462.-477.-
hochgradig sehschwach308.-318.-