In der Gesetzesvorlage zur Totalrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Bericht und Antrag der Regierung Nr. 2010/88) ist unter anderem vorgesehen, dass das Inkasso der ALV-Beiträge künftig durch die Liechtensteinische AHV-IV-FAK vorgenommen werden soll. Die erste Lesung im Landtag hat im September 2010 stattgefunden.
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