Bei der Revision der AHV-Gesetzgebung per 1997 wurde das ordentliche Rentenalter für Männer und Frauen auf 64 Altersjahre festgelegt.
Das Rentenalter der Männer wurde schon auf 1.1.2001 vom 65. auf das 64. Altersjahr gesenkt.
Das Rentenalter für Frauen wird in 2 Schritten um jeweils 1 Jahr vom 62. auf das 64. Altersjahr angehoben.
Frauen mit Geburtsjahr 1941 sind der erste Jahrgang, welcher das ordentliche Rentenalter nicht mehr mit 62, sondern erst mit 63 Jahren erreicht.
Es ist jedoch möglich, die Altersrente vorzubeziehen. Für jenes Jahr, um welches ihr Rentenalter angehoben wurde, gilt bei Frauen der halbe Kürzungssatz als Reduktion für den Rentenvorbezug.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über das ordentliche Rentenalter für Frauen:
Geburtsjahr | ordentliches Rentenalter |
---|---|
1940 | im 2002 |
1941 | im 2004 |
1942 | im 2005 |
1943 | im 2006 |
1944 | im 2007 |
1945 | im 2008 |
1946 | im 2010 |
1947 | im 2011 usw. |
Für allfällige Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung „Beiträge und Leistungen“ der AHV-Verwaltung gerne zur Verfügung.