Familien in Liechtenstein erhalten Kinderzulagen, das ist allgemein bekannt. Weniger geläufig ist, wie gut Familien bei der AHV-IV- FAK auch gegen Invalidität, Todesfall und im Alter abgesichert sind. Dazu ein Beispiel betreffend «Hinterlassenenrenten». Eva-Maria ist aus Balzers. Nach der Schule hat sie eine Lehre in Schaan gemacht und danach in Vaduz gearbeitet. Einige Jahre später heiratet sie ihren Jugendfreund Simon. Eva-Maria gibt ihre Stelle auf, als Lukas geboren wird. Seitdem ist sie Familienfrau. Beiträge zur AHV, IV und FAK wurden immer gezahlt, zuletzt der jährliche Mindestbeitrag als Nichterwerbstätige.
Als sie 35 Jahre alt wird, stellen die Ärzte bei ihr eine ernste Krankheit fest. Sie macht sich Sorgen, auch um das Thema Geld. Wenn es schlecht ausgeht, was geschieht dann mit Simon und Lukas? Bekommen sie eine Witwer- und eine Waisenrente? Und wieviel wäre das ungefähr? Eine Haushaltshilfe, und sei es nur für ein paar Stunden in der Woche, kostet schliesslich etwas.
Eva-Maria wird empfohlen, sich bei der AHV vorsichtshalber nach den Leistungen für Hinterlassene zu erkundigen. Das tut sie. Wenn Eva-Maria sterben sollte, erhält ihr Ehemann Simon als Witwer mit Kind eine unbefristete Witwerrente in Höhe von CHF 24 128 pro Jahr. Lukas wird bis zum 18. Geburtstag, bei weiterführender Ausbildung maximal bis zum 25. Lebensjahr, eine Waisenrente von jährlich CHF 12 064 bezahlt. Das sind die Höchstbeträge im Todesfall. Obwohl Eva-Maria schon viele Jahre nicht mehr im erlernten Beruf arbeitet, ist sie bei der AHV und IV gut versichert, weil ihr Erziehungsgutschriften angerechnet werden. Darüber hinaus gibt es von der AHV-IV-FAK weiterhin die Kinderzulagen: CHF 3360 pro Jahr für ein Kind unter 10 Jahren, CHF 3960 pro Jahr für ein Kind über 10 Jahren bis Schlussalter 18. Als Witwer hätte Simon ausserdem Anspruch auf eine Alleinerziehenden Zulage für den Sohn Lukas von CHF 1320 im Jahr. Alles in allem sind das gut CHF 40 000 zusätzlich zum Einkommen ihres Mannes. Eva-Maria ist beruhigt, dass sie sich wenigstens finanziell keine Sorgen machen muss. Sie kann sich jetzt darauf konzentrieren, ihrer Krankheit zu trotzen und für ihre Familie da zu sein.