AHV-Newsletter 2017-08: Flexibles Rentenalter

Flexibles Rentenalter - gute Beratung ist wichtig!

Was heisst flexibles Rentenalter?
Das „flexible Rentenalter“ überlässt es den Kunden, zu entscheiden, wann sie die Altersrente abrufen wollen: man kann den Beginn der Altersrente frei auf jeden Monat zwischen dem 60. und dem 70. Altersjahr wählen
(und bspw. auch die erste Hälfte früher und die andere Hälfte später abrufen). Die Möglichkeit des Rentenvorbezugs gibt es bereits seit 1997. Die Vorbezugsregelung wurde seither mehrmals angepasst, letztmals durch Landtagsbeschluss vom Mai 2016. Das "ordentliche Rentenalter" wird für Jahrgänge 1958 und jünger zwar auf das 65. Altersjahr erhöht, die Flexibilität (Wahl des Rentenbeginns auf jeden Monat zwischen 60 und 70) bleibt aber erhalten.

Wie hoch ist (m)eine AHV-Rente?
Für die Rentenberechnung sind mehrere Faktoren relevant.
Die wichtigsten sind: Anzahl Versicherungsjahre, im ganzen Leben erzieltes durchschnittliches Einkommen, Rentenalter. Anhand der Versicherungsjahre wird die "Rentenskala" ermittelt. Innerhalb dieser Rentenskala variiert die Rentenhöhe abhängig davon, wie hoch das "durchschnittliche Jahreseinkommen" der Person war. Für die Ermittlung dieses durchschnittlichen Jahreseinkommens werden alle Erwerbseinkommen, aber auch andere Teilfaktoren wie etwa Kindererziehungsgutschriften mit eingerechnet. Bei verheirateten Paaren wird während der Ehe erzieltes Einkommen zwischen den einzelnen Ehegatten aufgeteilt (sofern beide Ehegatten in Liechtenstein versichert waren). Und am Schluss ist noch entscheidend, ab welchem Alter man die Rente bezieht. Wer die Rente vor dem ordentlichen Rentenalter bezieht, hat eine "Vorbezugskürzung" in Kauf zu nehmen, wer die Rente nach dem ordentlichen Rentenalter aufschiebt, erhält "Aufschubszuschläge".

link Merkblatt Rentenberechnung

Wie soll ich mich da für den "richtigen" Rentenbeginn entscheiden?
Damit man für sich selbst die richtige Entscheidung treffen kann, ist es notwendig, seine Rentenansprüche zu kennen bzw. diese einmal prognostisch berechnen zu lassen. Die AHV bietet unkompliziert und kostenlos individuelle Rentenberatungen an.
Dafür ist ein Fragebogen auszufüllen, diesen findet man auf unserer Homepage. Man kann ihn auch telefonisch bestellen. Die AHV berechnet dann die verschiedenen Rentenvarianten und teilt das Ergebnis schriftlich mit. Das Ergebnis kann man anschliessend nach vorheriger Terminvereinbarung in unserem Hause in einem persönlichen Gespräch besprechen und offene Fragen können geklärt werden. Für solche Beratungen stehen unsere Sachbearbeiter Andreas Gerster, Kostas Lafasanidis und Robin Schreiber gerne zur Verfügung. Die AHV führt jährlich ca. 1000 bis 1500 solche individuelle Beratungen durch.

(link Telefonbuch AHV)
                       
link Fragebogen Prognostische Rentenberechnung

Wo und wie kann ich Rentenfragen zu den Nachbarstaaten klären?
Ihre liechtensteinischen Rentenfragen können Sie Montag bis Freitag während unserer Schalteröffnungszeiten klären. Wir bieten aber auch vierteljährlich "internationale Sprechtage" mit Experten aus den Nachbarstaaten an.
Hier sind Kolleginnen und Kollegen der deutschen, schweizerischen und österreichischen Sozialversicherungen in unserem Haus und beantworten Fragen unserer Kunden zu diesen drei Ländern. Damit keine Wartezeiten entstehen und sich die ausländischen Kolleginnen und Kollegen auf Ihre Fragen vorbereiten können, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Auch wir nehmen regelmässig in Österreich und in der Schweiz an Sprechtagen teil. Sie finden die Daten dieser internationalen Sprechtage auf unserer Homepage.

link auf die Rentensprechtage 2017