Elektronische Beschäftigtenmeldungen
Die Beschäftigtenmeldungen der Unternehmen an die Liechtensteinische Landesverwaltung und an die Liechtensteinische AHV-IV-FAK werden ab dem 4. April 2016 vereinfacht. Es genügt eine einzige elektronische Meldung an eine zentrale Stelle der Landesverwaltung und diese wird an die anderen betroffenen Stellen, so auch an die AHV-IV-FAK weiterverteilt.
Die in Liechtenstein ansässigen Unternehmen und Selbständigerwerbenden, wie auch die Arbeitgeber von Hauspersonal und Hauspflegepersonal, melden die Eintritte oder die Austritte der Beschäftigten an eine zentrale Stelle der Liechtensteinischen Landesverwaltung. Die Unternehmen können auch den gesamten Personalbestand aus dem Lohnbuchhaltungsprogramm übermitteln (sofern das Lohnbuchhaltungsprogramm dies unterstützt). Die an die Liechtensteinische Landesverwaltung übermittelten Beschäftigtenmeldungen ergehen zur Bearbeitung an die Liechtensteinische AHV-IV-FAK, an das Ausländer- und Passamt und an das Amt für Statistik.
Detaillierte Informationen und auch die elektronischen Formulare können Sie hier abrufen: link
Bitte beachten Sie, die Beschäftigtenmeldung ersetzt jedoch nicht
· die Einholung einer entsprechenden ausländerrechtlichen Bewilligung beim Ausländer- und Passamt;
· die Anmeldung und Abmeldung an die Familienausgleichskasse (FAK).
Ein Formular für die Abmeldung von ArbeitnehmerInnen, die FAK-Leistungen beziehen, finden
Sie auf unserer Homepage link
· Lohnsummen-Meldungen (mit der Beschäftigtenmeldung werden nur Personendaten,
aber keine Lohndaten erfasst)
Bei Fragen
· zur AHV und zur Familienausgleichskasse (FAK) wenden Sie sich an die Liechtensteinische AHV-IV-FAK;
(unser Telefonbuch listet alle Mitarbeiter und deren Zuständigkeit auf).
· zur ausländerrechtlichen Bewilligung wenden Sie sich an das Ausländer- und Passamt;
· zum allgemeinen Ablauf wenden Sie sich an das Amt für Statistik. (T: +423 236 69 37 / lurllvli)