Die Regierung hat am 12. November 2024 beschlossen, den Eckwert "AHV-Mindestrente" auf Januar 2025 hin zu erhöhen. Das betrifft neben den AHV-Renten auch die IV-Renten. Die Erhöhung beträgt grundsätzlich 2.9%. Die Regierung folgt damit der Rentenerhöhung, welche die Schweiz vorgenommen hat. Zu beachten ist, dass nicht sämtliche Rentenbeträge um exakt 2.9% erhöht werden. Es wird auch einige wenige Renten geben, die nicht oder um weniger als 2.9% erhöht werden. Das sind Übergangsfälle aus früheren Gesetzesrevisionen, die damals rechnerisch einen niedrigeren Betrag hätten erhalten müssen. In diesen Fällen wurden Besitzstandsgarantien beschlossen. Das heisst: Der frühere, höhere Rentenbetrag wurde weiterhin ausgerichtet. Dieser Vorteil wird nun Schritt für Schritt abgeschmolzen, damit die Gleichbehandlung mit späteren Rentenbezügern wiederhergestellt wird. Deswegen wurde der auf Grund von Gesetzesänderungen neu berechnete Rentenbetrag im Hintergrund geführt und laufend an die Teuerung angepasst, bis er wieder stimmt. Dieser Eckwert der monatlichen Mindestrente (x 13) entspricht ab Januar 2025 einem Rentenindex von 229.1 Punkten. Dies ist der Mittelwert aus den folgenden zwei Komponenten: a) 203.7 Punkten für die Preisentwicklung, entsprechend einem Stand des schweizerischen Landesindexes der Konsumentenpreise von 212.1 Punkten (September 1977 = 100); b) 254.5 Punkten für die Lohnentwicklung, entsprechend einem Stand des schweizerischen
Nominallohnindexes von 2555 Punkten (Juni 1939 = 100). Die Hilflosenentschädigungen werden automatisch an die Mindestrente angepasst (80%, 60%, 40%). Es gibt noch weitere Eckwerte (Ergänzungsleistungen usw.), bei denen sich Erhöhungen abzeichnen. Darüber wird später gesondert informiert. |