Nehmen Sie unser persönliches, kostenloses Beratungsangebot in Anspruch! In Liechtenstein ist der Rentenbeginn monatlich zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr frei wählbar. Auch ist es möglich, nur einen Teil der Rente zu beziehen und einen weiteren Teil zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen. Um sich für den eigenen Rentenbezug entscheiden zu können, ist es wichtig, seine Rentenansprüche zu kennen.
Auf Anfrage können Sie sich Ihre liechtensteinischen Rentenansprüche prognostisch berechnen lassen. Solche Rentenberatungen sind kostenlos und jederzeit und unkompliziert möglich. Sie füllen einen
Fragebogen aus, reichen diesen bei der AHV ein und erhalten darauf hin Ihre individuell berechneten Rentenansprüche schriftlich mitgeteilt. Im Anschluss sind Sie eingeladen, Ihre Fragen telefonisch oder auch vor Ort in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Dieses Angebot wird rege genutzt, so führen wir jährlich ca. 1'500 solcher Beratungen durch.
Fragen zu schweizerischen, deutschen und österreichischen Rentenansprüchen können an den vierteljährlich in unserem Hause stattfindenden internationalen Rentensprechtagen gestellt werden. Damit sich die ausländischen Beraterinnen und Berater auf Ihre Fragen vorbereiten können und für Sie keine Wartezeiten entstehen, ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Die Termine finden Sie auf
www.ahv.li/aktuelles/veranstaltungen/