Seit Juli 2023 gilt, dass
Grenzgänger grundsätzlich in Liechtenstein sozialversichert bleiben, solange sie unter 50% Homeoffice/Telearbeit in ihrem Wohnstaat verrichten. Details finden Sie im AHV-Newsletter 2023-06 auf unserer Homepage unter "Aktuelles".
In diesem Zusammenhang gehen bei der AHV-Anstalt nach wie vor viele Anfragen zu den Einzelheiten der neuen Regelungen für Homeoffice/Telearbeit ein.
Um die gängigen Fragen zu beantworten und die neuen Regelungen zu Homeoffice/Telearbeit in den Kontext des nationalen und internationalen Beitragsrechts zu stellen, hat die AHV-Anstalt ihr sogenanntes "Beitragsskriptum" komplett überarbeitet und aktualisiert.
Auf unserer Homepage finden Sie bei "Beiträge" unter
"Homeoffice" das Beitragsskript. Es gibt einen Überblick zum
internationalen Sozialversicherungsrecht inkl. Hinweisen und Beispielen u.a. zu paralleler Tätigkeit (Homeoffice/Telearbeit), Entsendung, PD A1, dem sozialversicherungsrechtlichen Status von bestimmten Berufsgruppen wie Verwaltungsräten oder Beamten, steuerrechtlichen Auswirkungen und vieles mehr.
Hier finden Sie den direkten Link zum
Beitrags-Skriptum.
Die AHV-Anstalt weist darauf hin, dass das Skriptum eine allgemeine Übersicht zur Information und Orientierung vermitteln soll. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.