Liechtensteinische AHV-IV-FAK

AHV-Newsletter 2021-07

Homeoffice für Grenzgänger

Liechtenstein und die Nachbarstaaten haben sich nochmals darauf verständigt, die durch die Corona-Pandemie bedingte Ausnahme für Grenzgänger im Homeoffice zu verlängern. Ein Grenzgänger, der in seinem Wohnstaat im Homeoffice arbeitet, bleibt bis 30. Juni 2022 weiterhin in Liechtenstein versichert, unabhängig davon, wie hoch der Anteil an Homeoffice ist.

Grundsätzlich gilt: Wer als Grenzgänger die Arbeitszeit faktisch zu mehr als 25% in seinem Wohnstaat erbringt, kann nicht im Staat des Arbeitgebers sozialversichert werden, sondern ist in seinem Wohnstaat zu versichern. Wegen der Pandemie wurde seit März 2020 eine Ausnahme von diesem Grundsatz gemacht (AHV-Newsletter 2020-03, 2020-10, 2020-13 und 2021-06). Nach Abklingen der Pandemie gilt wieder die Grundsatzregelung der zwischenstaatlichen Verträge, d.h. die 25%-Regel. Liechtenstein kann nicht einseitig von dieser staatsvertraglichen Regelung abweichen. Die zuständigen Stellen der EU prüfen, ob pandemieunabhängig Lockerungen für Grenzgänger im Homeoffice sinnvoll wären. Eine Aussage darüber, ob und gegebenenfalls wann es zu einer Anpassung kommt, ist derzeit nicht möglich. Sofern die Regelungen EU-seits geändert werden: Solche Anpassungen werden typischerweise in den EWR übernommen und fänden dann auch für Liechtenstein Anwendung.


Ältere Ausgaben des Newsletter finden Sie jeweils unter der Rubrik „Aktuelles“ im Archiv auf unserer Homepage.

Freundliche Grüsse
Liechtensteinische AHV-IV-FAK
Dezember 2021

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