Das finanzielle Jahresergebnis 2020 der AHV war positiv. Dasselbe gilt auch für die IV und die FAK.
Auf der Einnahmenseite machen jedes Jahr die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber den grössten Anteil aus. An zweiter Stelle im langfristigen Vergleich sind die Vermögenserträge. Diese können jedoch jedes Jahr schwanken. In einzelnen Jahren können sie auch negativ ausfallen. Der Staatsbeitrag ist im langfristigen Vergleich die kleinste der drei Einnahmequellen. Er ist aber in absoluten Zahlen sehr hoch, so vor allem im Jahre 2020 mit über CHF 130 Mio. im Total.
Die Beiträge sind bereits im Jahr 2019 gestiegen. Im Jahr 2020 sind sie nochmals gewachsen. Die Auswirkungen der Pandemie auf Beitragseinnahmen schlagen sich noch nicht zu Buche. Es ist aber wahrscheinlich, dass in den Folgejahren ein Rückgang oder ein tieferes Wachstum der Beitragseinnahmen zu gewärtigen ist.
Die Vermögenserträge des Jahres 2020 waren positiv. Davon profitieren sowohl die AHV als auch die IV und die FAK. Mitte März waren die Wertschriftenerträge noch deutlich negativ, nämlich bei ca. -8.5%. Bis zum Jahresende konnte allerdings ein Wertschriftenerfolg von ca. +2.6% erzielt werden. Bezogen auf die AHV liegt das Ergebnis 2020 in absoluten Zahlen bei CHF 82.04 Mio. Das arithmetische Mittel der Jahre 2016 bis 2019 liegt bei CHF 99 Mio. pro Jahr, wobei in diesen vier Jahren dreimal positive Ergebnisse resultierten und einmal, nämlich 2018, ein negatives Ergebnis verzeichnet werden musste.
Der Staatsbeitrag betrifft nur die AHV. Für 2020 ist zusätzlich zum jährlichen wiederkehrenden Staatsbeitrag auch der vom Landtag im Dezember beschlossene einmalige Beitrag von CHF 100 Mio. zu verbuchen. Das beeinflusst die Rechnung der AHV als Sondereffekt. Die IV und FAK erhalten aktuell keine Staatsbeiträge. Land und Gemeinde finanzieren jedoch die so genannten übertragenen Aufgaben: Ergänzungsleistung, Hilflosenentschädigung, medizinische Behandlung, Blindenbeihilfe und Pflegegeld.
Auf der Ausgabenseite ergibt sich ein Total von CHF 434.13 Mio. (exkl. der Ausgaben für den Verwaltungsaufwand). Der grösste Teil, nämlich CHF 312.18 Mio., betrifft die AHV. Bei der AHV zeigt sich auch immer noch ein Wachstum der jährlichen Ausgaben, nämlich im 2017 mit 3.3%, im 2018 mit 3.0%, im 2019 mit 2.3% und im 2020 mit 2.6%.
Die Reserven der AHV wachsen auf das 11.08-fache der aktuellen Jahresausgabe (Vorjahr 10.81). Bei der IV steigt diese Verhältniszahl auf 1.57 (Vorjahr 1.16) bei der FAK auf 4.18 (Vorjahr 3.98). Die Finanzsituation dieser Sozialwerke hat sich also im Jahre 2020 verbessert. Für die AHV ist in der langfristigen Betrachtung allerdings damit zu rechnen, dass ihre Reserven ohne gesetzgeberische Massnahmen abschmelzen werden. Der Landtag hat sich im Jahre 2020 an drei Sitzungen mit diesem Thema befasst und die Regierung im Dezember 2020 beauftragt, ihm bis zum Herbst 2021 einen weiteren Bericht und Antrag zur langfristigen Sicherung der AHV vorzulegen.
Kunden auf der Leistungsseite sind Personen, die im Dezember eine Dauerleistung wie z.B. eine Rente beziehen. Im Total sind Doppelzählungen enthalten, wie z.B. Kunden mit mehreren Dauerleistungen, zum Beispiel Rente und Ergänzungsleistung. Nicht erfasst sind jedoch längerdauernde Taggelder (während Umschulungen) und die zahlreichen Einzelfallkunden (z.B. bei Hilfsmitteln). Ebenfalls nicht mitgezählt sind Zusatzleistungen wie etwa Kinderrenten, Waisenrenten oder Zusatzrenten. Bei Familienzulagen werden Familien gezählt, nicht die Anzahl der Kinder.
Neben der Ausrichtung von finanziellen Leistungen an Kunden führt die AHV weitere Aufgaben durch, die Verwaltungsaufwand verursachen. Eine Auswahl: Inkasso der AHV-IV-FAK-Beiträge bei über 11'000 Abrechnungspflichtigen, Verbuchung der Lohnsummen für jeden einzelnen Arbeitnehmer, ALV-Beitragsinkasso, Pensionskassen-Anschlusskontrollen bei den Arbeitgebern, CO2-Rückverteilung, Aufgaben im Auftrag der Regierung wie etwa die Mitwirkung bei der Rechtsentwicklung national und international. Im Jahre 2021 kommt auch die Anschlusskontrolle im Bereich Krankentaggeldversicherung und Unfallversicherung dazu.
Die geschilderten Zahlen für 2020 sind ungeprüft und provisorisch; sie dürfen nicht mit detaillierten Jahresrechnungen verwechselt werden. Der Prozess der Erstellung der Jahresrechnung läuft noch. Durch die Darstellung mit zwei Stellen hinter dem Komma können sich Rundungsdifferenzen ergeben.
Hinweise zu einzelnen Jahren:
- 2017 wurde der Verwaltungskosten-Beitragssatz Gesetzgeberische Absicht war der planmässige Abbau von Reserven. 2021 wird er wieder angehoben, allerdings nicht auf das frühere Niveau.
- 2018 wurde der AHV-Beitragssatz erhöht und AHV-Staatsbeitrag
- 2020 erfolgte ein ausserordentlicher AHV-Staatsbeitrag.